Eine sehr interessante Studie zur Zulässigkeit von elektronischen Dokumenten wurde vom IT-Dienstleister Datev angefertigt. In dem Artikel des Online-Magazins heise.de heißt es:
Je sorgfältiger ein Dokument eingescannt worden war, desto glaubwürdiger stufte der Richter die Dateien ein
In dem Artikel wird berichtet, dass sich vor allem Steuerberater über das Ergebnis dieses simulierten Verfahrens freuen können, aber auch im Bereich der Nachweissicherheit oder das digitalisierte Ausfüllen von Papierformularen kann von der Studie profitieren. So können z.B. papiergestützte Prozesse elektronisch erfasst werden und mittels digitaler Signatur zugeordnet werden, wann und wie das Formular ausgefüllt wurde.
Sollten Sie Fragen zur Optimierung von papiergestützten Prozessen unter Gewährleistung der Nachweissicherheit haben, informieren wir Sie gerne.
Den vollständigen heise.de-Artikel können Sie hier nachlesen.